1 | Allgemeine Regelungen |
1.1 | Anwendungsbereich und Geltung |
1.1.1 | Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen den Kundinnen und Kunden (im folgenden „Kunden“ genannt) und bjenzer.com, für die Beschaffung, Installation und Wartung von Hard- und Software und die Erbringung von sonstigen Informatik-Dienstleistungen. |
1.1.2 | Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und bjenzer.com. Abweichungen von diesen AGB und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge bedürfen der Schriftform. |
1.2 | Preise und Zahlungsbedingungen |
1.2.1 | Sofern nicht anders angegeben, sind die Preise in Offerten und Verträgen zwischen dem Kunden und bjenzer.com in Schweizer Währung, inklusive MwSt. |
1.2.2 | Rechnungen von bjenzer.com für Dienstleistungen/Lieferungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung netto ohne Skontoabzug zu bezahlen. |
1.2.3 | Periodische Gebühren werden jeweils nach Erbringung auf Jahresbasis fakturiert. |
1.2.4 | Nichteinhaltung des Zahlungstermins löst ohne ausdrückliche Mahnung Zahlungsverzug aus. bjenzer.com hat Anspruch auf 6% Verzugszins sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens. |
1.2.5 | Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben Produkte Eigentum von bjenzer.com und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. |
1.2.6 | Der Kunde kann eigene Forderungen nicht mit Forderungen von bjenzer.com verrechnen. Ausgenommen sind Forderungen, welche von bjenzer.com schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind. |
2 | Beschaffung/Erstellung von Hard- und Software |
2.1 | Vertragsabschluss |
2.1.1 | Soweit in der Offerte nichts Abweichendes festgelegt wird, ist bjenzer.com während 10 Tagen ab Ausstellungsdatum der Offerte an diese gebunden. |
2.1.2 | Der Vertragsabschluss erfolgt durch schriftliche Annahme der Offerte oder durch Unterzeichnung eines separaten Vertrages. Aufträge, welche nicht gesondert offeriert wurden, werden gemäss der gültigen Preisliste von bjenzer.com in Rechnung gestellt. |
2.1.3 | Sind mit späteren Bestellungs-/Vertragsänderungen Zusatzkosten für bjenzer.com verbunden, trägt diese Kosten der Kunde gemäss der gültigen Preisliste von bjenzer.com. |
2.1.4 | Wird ein Auftrag vorzeitig durch den Kunden abgebrochen, werden unabhängig vom erreichten Ergebnis, die effektiv geleisteten Stunden in Rechnung gestellt. |
2.2 | Lieferung |
2.2.1 | Von bjenzer.com genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind. |
2.2.2 | Betriebsstörungen, verzögerte Belieferung oder insbesondere Nichtbelieferung durch Vertragspartner von bjenzer.com und Ereignisse höherer Gewalt, Streik und anderer hindernden Umständen berechtigen bjenzer.com unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden zur Verlängerung der Lieferfristen und/oder Aufhebung der Lieferverpflichtung. |
2.2.3 | Der Versand von Produkten durch bjenzer.com erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Beschädigte Sendungen müssen beim Empfang der Ware unverzüglich dem Transporteur gemeldet werden. |
2.2.4 | Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird. |
2.2.5 | Beanstandungen der Lieferung sind innert 5 Tagen nach Warenempfang schriftlich bei bjenzer.com geltend zu machen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. |
2.3 | Untersuchungs- und Rügepflicht |
2.3.1 | Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler unverzüglich bei bjenzer.com zu melden. |
2.3.2 | bjenzer.com ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen. Ebenso ist sie zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. |
2.3.3 | Die Abnahme bei Individualsoftware gilt spätestens als erfolgt, wenn der Kunde innert 30 Tagen nach Installation oder Übergabe der Programme oder Programmteile keine Beanstandung erhoben hat. |
3 | Gewährleistung und Haftung |
3.1 | Gewährleistung |
3.1.1 | Dem Kunden ist bekannt, dass Software unter Berücksichtigung der vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und im Hinblick auf ihre Komplexität unter Umständen nicht fehlerfrei ausgeliefert oder installiert werden kann. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann eine völlige Fehlerfreiheit von Software generell nicht garantiert werden. |
3.1.2 | Die Funktionsfähigkeit der von bjenzer.com erstellten Software ist zudem von verschiedenen Faktoren abhängig, welche bjenzer.com nicht beeinflussen kann (Hard- und Software des Kunden, Bedienung, Datenübertragung, Stromausfall, Updates, Fehlerbehebungen, Eingriffe des Kunden oder Dritten etc.). |
3.1.3 | bjenzer.com kann im Übrigen keine Garantie dafür übernehmen, dass Hardware/Software dauernd, ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen eingesetzt werden kann, noch dass die Korrektur eines Programmfehlers das Auftreten anderer Programmfehler ausschliesst. |
3.1.4 | Für Software von Dritten wird jegliche Gewährleistung durch bjenzer.com wegbedungen, auch wenn solche Software in die Programme von bjenzer.com integriert ist. |
3.2 | Haftung |
3.2.1 | bjenzer.com haftet gegenüber dem Kunden für entstandenen Schaden nur insoweit, als bjenzer.com Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung für direkte Schäden ist begrenzt auf einen Drittel des vereinbarten (periodischen) Preises für die den Schaden verursachende Leistung, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Leistungserfüllung entstehen. |
3.2.2 | Eine Haftung von bjenzer.com für indirekte Schäden und Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, Mehraufwendungen, Personalkosten, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, Datenverlust oder weiteres wird ausgeschlossen. |
3.2.3 | Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner oben genannten Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt. |
3.2.4 | Werden vom Kunden oder Dritten Veränderungen an gelieferter Software und/oder Hardware vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist. |
4 | Schlussbestimmungen |
4.1 | Geheimhaltung |
4.1.1 | Die Vertragspartner behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. |
4.1.2 | Im Zweifel sind Tatsachen vertraulich zu behandeln und es besteht eine gegenseitige Konsultationspflicht. |
4.1.3 | Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. |
4.2 | Abtretung, Übertragung und Verpfändung |
4.2.1 | Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. |
4.3 | Anwendbares Recht |
4.3.1 | Dieses Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. |
4.3.2 | Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Bestimmungen OR anzuwenden. Gerichtsstand ist Unterseen BE. |